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Speditions- und Transportrecht

Die Bereiche des Speditions- und Transportrechts umfassen neben dem Lagerrecht und dem Frachtrecht auf der Straße, der Schiene, zu See oder in der Luft, auch das öffentliche Recht des Güterkraftverkehrs (inklusive der Bußgeld- und Strafvorschriften) sowie die Abwicklung von Schäden und Unfallangelegenheiten.
Die Haftung der Beteiligten ist innerhalb der regelmäßig kurzen Verjährungs- und Ausschlussfristen zu klären und umgehend durch die Einleitung der entsprechenden Maßnahmen zu sichern.

Darüber hinaus ist die Organisation der Transportunternehmen in die richtige Rechtsform einzubinden und Konzessionen, Vertragsgestaltungen, Frachtbriefe und Beförderungsunterlagen entsprechend anzupassen, um sowohl beim nationalen als auch beim internationalen Transport (Straße, Luft, See, Multimodal) haftungsrechtlich, versicherungstechnisch und zollamtlich ausreichend gegen die bestehenden Gefahren und Risiken abgesichert zu sein.

Das internationale Transportrecht beruht auf grenzüberschreitenden gesetzlichen Regelungen und zwischenstaatlichen Übereinkommen (CMR, CIM, Montrealer Übereinkommen etc.), dessen Kenntnisse einen Spezialisten auf diesem Gebiet erfordern.


Wir beraten und vertreten Sie umfassend und kompetent in allen Bereichen des nationalen und internationalen Speditions- und Transportrechts, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.