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Vertragsrecht

Unsere Tätigkeit umfasst auf diesem Gebiet sowohl die Ausarbeitung als auch die Überprüfung von Verträgen bzw. einzelner Klauseln sowie die Durchsetzung oder Abwehr sich daraus ergebender Ansprüche.

Wir beraten Sie bei der Gründung, Umgestaltung, Sanierung und Auseinandersetzung von Gesellschaften und Unternehmen. Die Erarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren ständige Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung und das Recht des Handelsvertreters sind weitere wichtige Teile unserer Tätigkeit.

Im Bereich des Forderungsmanagement vertreten wir inländische sowie ausländische Unternehmen und Privatpersonen gegen deutsche Schuldner im gesamten Bundesgebiet und bieten Ihnen ein professionelles Inkasso aus einer Hand – vom ersten anwaltlichen Forderungsschreiben bis hin zur Zwangsvollstreckung. Dabei bietet Ihnen das Anwaltsinkasso folgende Vorteile:

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Ein Rechtsanwalt lässt sich nicht prozentual an den Forderungen beteiligen. Sie erhalten also bei Leistung des Schuldners den vollen Betrag ihrer Forderung.
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Die Forderung muss nicht -wie bei Inkassobüros häufig der Fall- abgetreten werden. Eine umständliche Ausbuchung der Forderung entfällt.
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Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, sind die Möglichkeiten eines Inkassobüros erschöpft. Die Forderung muss dann ohnehin einem Rechtsanwalt übergeben werden. Das bedeutet für Sie eine unnötige Verzögerung sowie zusätzliche Kosten.
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Darüberhinaus sind Inkassokosten für ein Inkassobüro im Gegensatz zu dem Anwaltshonorar von Ihnen selbst zu tragen und nicht dem Schuldner aufzuerlegen